Erziehungsbeistandschaft und Hilfe für junge Volljährige - SGB VIII §30 und §41
Das Angebot von Erziehungsbeistandschaften richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige in deren Familien in unterschiedlichen Familienkonstellationen, die aufgrund von Konfliktsituationen sowie psychosozialen Schwierigkeiten sozialpädagogische Unterstützung benötigen.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Kostenübernahme | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Sylke Anderseck
Beschreibung
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien
Probleme:
- Verschiedene Konfliktsituationen und/oder psychosozialen Schwierigkeiten, z.B. familiär (z.B. Trennungskonflikte, Erziehungsschwierigkeiten), schulisch, emotional, im sozialen Umfeld und bei der Verselbstständigung
- Aggressives Verhalten, starke Zurückgezogenheit, mangelndes Selbstwertgefühl, Überforderung der Eltern, Kommunikationsstörungen, etc.
Die Auswahl für eine Unterstützung durch eine Erziehungsbeistandschaft orientiert sich ausschließlich an den Kriterien von Wirksamkeit und der Lebenswelt der Jugendlichen.